Der PCD (Der Club) ist seit 2005 Korporativ-Mitglied des ADAC, www.adac.de . ADAC und PCD arbeiten in Sachen Motorsport eng zusammen. Der ADAC
unterstützt den PCD bei der Planung und Organisation der Motorsport-Serien.
So wird z.B. der Porsche Sports Cup über den ADAC und mit dessen
Unterstüt-zung beim DMSB angemeldet. Fahrtrainings können mit
dem ADAC gemeinsam in dessen Fahrsicherheitszentren veranstaltet werden. Die Konditionen
für Sportversicherungen, die der ADAC ausgehandelt hat, stehen auch
dem PCD und seinen Mitgliedsclubs zur Verfügung. Der Korporativ-Vertrag
ermöglicht eine regionale Zusammenarbeit zwischen den regionalen
Porsche Clubs und den ADAC Ortsclubs
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Den Porsche Club-Mitgliedern können gegen Vorlage des PCD Mitgliedsausweises
Leistungen in den ADAC-Geschäftsstellen erhalten, die sonst den ADAC-Mitgliedern
vorbehalten sind. Nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten Leistungen.
Die Angebote sind so vielfältig, dass eine voll-ständige Aufzählung
den Rahmen sprengen würde:
- ADAC-ClubFinanzierung: Inanspruchnahme zu den ADAC-Mitglieder-Konditionen
und -Bedingungen möglich: www.adac.de/FinanzService/clubfinanzierung/
- Reiseangebote / Mitgliederreisen: Für PCD Mitglieder stehen
neben den allgemeinen Reiseangeboten von ADAC Reisen auch die sonst
exklusiven ADAC Mitgliederreisen offen.
- Internationaler Bootsschein: PCD Mitglieder erhalten den Internationalen
Bootsschein beim ADAC zu den gleichen Konditionen wie ADAC-Mitglieder
- ADAC ClubCollection: PCD Mitglieder können alle Artikel
der ADAC ClubCollection zum ADAC-Mitgliederpreis erwerben.
- Fahrzeuguntersuchungen: PCD Mitglieder können alle entgeltlichen
Fahrzeugchecks zum ADAC-Mitgliederpreis in den Prüfzentren der
Regionalclubs gegen Vorlage des PCD-Ausweises durchführen lassen: www.adac.de/ADAC_vor_Ort
- ADAC-Versicherungen: Folgende ADAC eigenen Versicherungen können
von PCD-Mitgliedern zum Tarif für klassische ADAC-Mitglieder (nicht
PlusMitglieder) und nur für das Privatgeschäft (keine Firmen)
abgeschlossen werden, Tarife:
- Auslandskrankenschutz/Auslandskranken- und Unfallschutz
- Langzeitkrankenversicherung fürs Ausland
- ADAC-Unfallschutz
- ADAC- Verkehrsrechtsschutz
- ADAC-Reiserücktritt-Versicherung
- Die mit der ADAC-Mitgliedschaft verbundenen Hilfeleistungen, z.B.
Abschleppen, bleiben den direkten ADAC-Mitgliedern vorbehalten, stehen
also den PCD Mitgliedern nicht zu.
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